Laufende Beratung
Jedes Bank- und Finanzdienstleistungsinstitut ist auf laufende Beratung angewiesen. Dies betrifft sowohl die inländischen wie die ausländischen Aktivitäten und erstreckt sich auf alle Bereiche des Rechts. Vor allem im Steuerrecht ist jedoch für diese Branche typisch, dass nicht nur Fragen der eigenen steuerlichen Behandlung im Vordergrund stehen, sondern auch diejenigen der Kunden, denn oftmals spielen diese für Investitionsentscheidungen eine entscheidende Rolle. Daneben sind die Institute anders als andere Unternehmen vielfach auch in staatliche Steuererhebungs- und Feststellungssysteme eingebunden, die zunehmen auch europarechtlich determiniert sind (Zinsinformationsverordnung). Gerade dieser Bereich verlangt eine intensive Betreuung und ist mit hohen Investitionskosten und Haftungsrisiken (s. Abgeltungsteuer) verbunden. Gerade hier hat sich gezeigt, dass Erfahrungswissen, das aus früheren vergleichbaren Implementierungen gewonnen werden konnte, einen entscheidenden Gewinn an Beratungssicherheit darstellt.
Auf der Ebene der Unternehmen selbst ist neben der direkten Besteuerung insbesondere die Mehrwertsteuer von zunehmender Bedeutung. Zwar sind viele der Leistungen der Institute umsatzsteuerfrei, jedoch stellen sich gerade deswegen hier vielfältige Abgrenzungsschwierigkeiten und vor allem nimmt die Vorsteuer angesichts zunehmender Automatisierung und Steigerung der Steuersätze einen immer gewichtigeren Umfang ein. Die Mehrwertsteuer wird damit immer mehr zur indirekten Besteuerung der Institute selbst. Daher ist es notwendig die entwickelten Systeme nutzbar zu machen, die für einen weitgehenden Vorsteuerabzug auch in diesem Bereich sorgen (Bankenschlüssel), wobei auch hier angesichts der Bandbreite der möglichen Entscheidungen dem Erfahrungswissen aus anderen Fällen ein entscheidender Vorteil gebührt.
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